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   LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04   

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LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04 (https://dejure.org/2004,8327)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2004 - 20 Sa 8/04 (https://dejure.org/2004,8327)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 20 Sa 8/04 (https://dejure.org/2004,8327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen; Adressat der Verpflichtung bezüglich der Altersversorgung auf Arbeitgeberseite; Vertragliche Haftung der Beklagten für Betriebsrentenansprüche; Umfang des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; VO 1978 § 1; ; VO 1978 § 1 Satz 1; ; BGB § ... 133; ; BetrVG § 50; ; BetrVG § 58; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; AktG § 17 Abs. 2; ; AktG § 18; ; AktG § 18 Abs. 1 Satz 3; ; AktG § 302; ; AktG § 303; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungszusage - Darlegungs- und Beweislast bei konzernrechtlicher Durchgriffshaftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Folgende Fallgestaltungen können einzeln oder jedenfalls bei einer Gesamtschau eine solche missbräuchliche Ausnutzung haftungsbegrenzender Gesellschaftsformen darstellen: Eine Vermögensverschiebung aus dem haftenden Unternehmen heraus (BAG, Urteil vom 19.01.1988 - 3 AZR 263/86 - AP Nr. 70 zu § 613a BGB), eine umfassende, eigennützige und für das Unternehmen nachteilige Fremdsteuerung (BAG, Urteil vom 08.03.1994 - 9 AZR 197/92 - AP Nr. 6 zu § 303 AktG; Urteil vom 01.08.1995 - 9 AZR 378/94 - AP Nr. 8 zu § 303 AktG) oder eine offenkundige Unterkapitalisierung, bei der die Ausstattung mit Stammkapital in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Geschäftsziel steht (BGH, Urteil vom 04.05.1977 - VIII ZR 298/85 - NJW 1977, 1449).

    Kommt es dem nicht nach, so hat dies zur Folge, dass das Vorbringen des Gläubigers auch insoweit, als er mangels Einblicks in den Geschehensbereich den sonst zu stellenden Anforderungen nicht genügt, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt (BAG, Urteil vom 08.03.1994 - 9 AZR 197/92 - a.a.O.).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00 - AP Nr. 164 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m.w.N.).

    Denn der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen in vergleichbarer Lage befindlicher Arbeitnehmern, er verhindert jedoch nicht die Begünstigung einzelner Arbeitnehmer (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00 - a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 185/97

    Durchgriffshaftung im GmbH & Co. KG-Konzern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 08.09.1998 - 3 AZR 185/97 - AP Nr. 12 zu § 303 AktG) und des BGH (Urteil vom 13.12.1993 - II ZR 89/93 - AP Nr. 5 zu § 303 AktG) kommt ein Haftungsdurchgriff durch die unmittelbar schuldende Gesellschaft entsprechend den §§ 302, 303 AktG in Betracht, wenn sich die Wahl der haftungsbeschränkenden Rechtsform objektiv als missbräuchlich darstellt.

    Hiervon ausgehend sind die Regeln über die konzernrechtliche Durchgriffshaftung anwendbar, wenn die abhängige Gesellschaft von der herrschenden Gesellschaft gesteuert wird, die abhängige Gesellschaft nicht für ihre Liquidität vorsorgen kann und die herrschende Gesellschaft nicht darzulegen vermag, dass sich eine unabhängige Gesellschaft auf eine derartige Verhaltensweise hätte einlassen können (BAG, Urteil vom 08.09.1998 - 3 AZR 185/97 - a.a.O.).

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    aa) Dass die Beklagte bei ihren Aktivitäten bezüglich der D. Luft - und später bezüglich der F. - die gesetzlichen Formen nicht beachtet hätte, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.09.1985 - II ZR 275/84 - BGHZ 95, 330).
  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75

    Haftungsdurchgriff bei unterkapitalisierter GmbH

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Folgende Fallgestaltungen können einzeln oder jedenfalls bei einer Gesamtschau eine solche missbräuchliche Ausnutzung haftungsbegrenzender Gesellschaftsformen darstellen: Eine Vermögensverschiebung aus dem haftenden Unternehmen heraus (BAG, Urteil vom 19.01.1988 - 3 AZR 263/86 - AP Nr. 70 zu § 613a BGB), eine umfassende, eigennützige und für das Unternehmen nachteilige Fremdsteuerung (BAG, Urteil vom 08.03.1994 - 9 AZR 197/92 - AP Nr. 6 zu § 303 AktG; Urteil vom 01.08.1995 - 9 AZR 378/94 - AP Nr. 8 zu § 303 AktG) oder eine offenkundige Unterkapitalisierung, bei der die Ausstattung mit Stammkapital in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Geschäftsziel steht (BGH, Urteil vom 04.05.1977 - VIII ZR 298/85 - NJW 1977, 1449).
  • BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93

    Begriff des herrschenden Unternehmens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 08.09.1998 - 3 AZR 185/97 - AP Nr. 12 zu § 303 AktG) und des BGH (Urteil vom 13.12.1993 - II ZR 89/93 - AP Nr. 5 zu § 303 AktG) kommt ein Haftungsdurchgriff durch die unmittelbar schuldende Gesellschaft entsprechend den §§ 302, 303 AktG in Betracht, wenn sich die Wahl der haftungsbeschränkenden Rechtsform objektiv als missbräuchlich darstellt.
  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Dies ergibt die nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung (BAG, Urteil vom 14.06.1995 - 5 AZR 126/94- AP Nr. 1 zu § 611 BGB Personalrabatt) der VO 1978 die, wie ihre Vorgängerinnen aus den Jahren 1961 und 1972 in Form der Gesamtzusage (vgl. hierzu unter A sowie unter B III 2 des von beiden Parteien in Bezug genommenen Beschlusses des BAG vom 17.06.2003 - 3 ABR 43/02 - AP Nr. 44 zu § 1 BetrAVG Ablösung) über § 151 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit seiner jeweiligen Arbeitgeberin geworden ist.
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94

    Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Dies ergibt die nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung (BAG, Urteil vom 14.06.1995 - 5 AZR 126/94- AP Nr. 1 zu § 611 BGB Personalrabatt) der VO 1978 die, wie ihre Vorgängerinnen aus den Jahren 1961 und 1972 in Form der Gesamtzusage (vgl. hierzu unter A sowie unter B III 2 des von beiden Parteien in Bezug genommenen Beschlusses des BAG vom 17.06.2003 - 3 ABR 43/02 - AP Nr. 44 zu § 1 BetrAVG Ablösung) über § 151 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses des Klägers mit seiner jeweiligen Arbeitgeberin geworden ist.
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Bei der Auslegung dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bei Zugang der Erklärung für den Empfänger erkennbar waren (BGHZ 103, 280; BAG, Urteil vom 02.03.1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 378/94

    Ausfallhaftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04
    Folgende Fallgestaltungen können einzeln oder jedenfalls bei einer Gesamtschau eine solche missbräuchliche Ausnutzung haftungsbegrenzender Gesellschaftsformen darstellen: Eine Vermögensverschiebung aus dem haftenden Unternehmen heraus (BAG, Urteil vom 19.01.1988 - 3 AZR 263/86 - AP Nr. 70 zu § 613a BGB), eine umfassende, eigennützige und für das Unternehmen nachteilige Fremdsteuerung (BAG, Urteil vom 08.03.1994 - 9 AZR 197/92 - AP Nr. 6 zu § 303 AktG; Urteil vom 01.08.1995 - 9 AZR 378/94 - AP Nr. 8 zu § 303 AktG) oder eine offenkundige Unterkapitalisierung, bei der die Ausstattung mit Stammkapital in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Geschäftsziel steht (BGH, Urteil vom 04.05.1977 - VIII ZR 298/85 - NJW 1977, 1449).
  • BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 263/86

    Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung -

  • BAG, 19.03.1981 - 3 ABR 38/80

    Versorgunszusage - Zusage - Versorgungsordnung - Darlegungspflicht -

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04

    Betriebsrentenanpassung - Haftung im Konzern

    Die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 2004 - 20 Sa 8/04 - wird zurückgewiesen.
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